Vorsorge für den Ernstfall durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Der Vortrag findet am 29.05.2024 um 19:00 Uhr im Pfarrer-Hersam-Haus statt.

Wer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist seine Angelegenheiten selbst zu regeln, der wird in der Regel vom Amtsgericht unter Betreuung gestellt. Was viele nicht wissen: Das gilt auch dann, wenn man verheiratet ist. Wer das verhindern möchte, kann eine Vorsorgevollmacht errichten und darin eine oder mehrere Personen benennen, die handlungsbefugt sind. Ergänzt werden kann die Vorsorgevollmacht um eine Patientenverfügung, in der z. B. festgelegt werden kann, dass lebensverlängernde Maßnahmen nicht mehr erfolgen sollen, wenn keine Aussicht mehr auf Heilung besteht.

Der Gerolzhöfer Notar Dr. Felix Wobst informiert, was bei der Errichtung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu beachten
ist. Als Behindertenauftragte des Bezirkstags von Unterfranken steht Gerlinde Martin für weitere Fragen zur Verfügung.

Bild mit Adobe KI erstellt.